Zusammenfassung
Auf den ersten Blick scheint das in unserer erfolgsorientierten Gesellschaft eine doch eher trübe Bilanz zu sein: Offenbar werden mehr als Dreiviertel aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt. Was also oft – mit oder ohne Zutun der Staatsanwaltschaft einmal dahingestellt – vielfach mit einem furiosen öffentlichen Trommelwirbel beginnt, endet nicht selten pianissimo. Natürlich wäre es falsch, an dieser Stelle der Staatsanwaltschaft die alleinige Verantwortung dafür zuzuschieben. Zwar hat sie das Anklagemonopol und ist „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ – aber sie ist auch grundsätzlich weisungsgebunden, das heißt, sie ermittelt nicht immer aus eigener Initiative, sondern dient auch höheren (staatlichen) Interessen. Und die Statistik wird nicht zuletzt durch die inflationäre Handhabung der – oft anonymen – Strafanzeigen nachteilig beeinträchtigt, bei denen sich dann später herausstellt, dass am Vorwurf selbst nichts dran war. So schreibt Frank Überall in einem Beitrag für das Medienmagazin journalist: „Ohnehin ist die Berichterstattung in Strafermittlungsverfahren zwar quotenund schlagzeilenträchtig – oft aber auch ein wenig unaufrichtig. Mehr als Dreiviertel aller Verfahren werden eingestellt, und das wird dann höchstens noch als Randnotiz in den Medien erwähnt.“
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© 2009 Gabler | GWV Fachverlage GmbH
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Holzinger, S., Wolff, U. (2009). Im Namen der Unschuldsvermutung – Vorverurteilung durch die Medien. In: Im Namen der Öffentlichkeit. Gabler. https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6510-3_13
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-8349-6510-3_13
Publisher Name: Gabler
Print ISBN: 978-3-8349-0839-1
Online ISBN: 978-3-8349-6510-3
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