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Klassifikation als konzeptionelle Grundlage der Untersuchung

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Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen
  • 2356 Accesses

Auszug

Wie bereits zu Eingang dieser Arbeit ausgeführt, wird das betriebliche Rechnungswesen im deutschsprachigen Raum in der betriebswirtschaftlichen Forschung und Lehre ebenso wie in der Unternehmenspraxis allgemein in externes und internes Rechnungswesen unterteilt. In der Regel richtet sich diese Unterteilung des Rechnungswesens und seiner Bestandteile danach, ob bestimmte Informationen des Rechnungswesens primär an unternehmensinterne oder-externe Adressaten gerichtet sind.72 Im Rahmen der Diskussion um ein konvergentes Rechnungswesen spielt diese Untergliederung des Rechnungswesens eine zentrale Rolle. Konvergenz im Rechnungswesen wird zumeist als eine „Annäherung“, „Anpassung“ oder „Vereinheitlichung“ von internem und externem Rechnungswesen definiert.73 Oftmals findet auch eine weitere Untergliederung von internem und externem Rechnungswesen in Teilbereiche statt, die dann der Identifikation von Teilbereichen im internen und externen Rechnungswesen dient, in denen eine Annäherung für mehr oder weniger sinnvoll gehalten wird.74 Damit bildet die Unterscheidung von internem und externem Rechnungswesen eine wichtige Grundlage für die Konvergenzdiskussion, deren Hauptthema die Veränderung oder Aufhebung dieser Unterscheidung ist.

Vgl. Fn. 3 und 4, für eine nähere Analyse vgl. Kapitel 3.

Vgl. beispielsweise Hebeler (2003), S. 13; Hoke (2001), S. 1, 24; Küting/Lorson (1998d), S. 483f.; Melcher (2002), S. 16; Schulte-Nölke (2001), S. 2f. Für eine detaillierte Analyse von Konvergenzbegriffen vgl. Kapitel 4.2.

Vgl. beispielsweise Himmel (2004), S. 33ff.; Hoke (2001), S. 27ff; Klein (1999b), S. 19ff.; Melcher (2002), S. 69ff.

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References

  1. Küpper (1995b), S. 46.

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  2. Vgl. Rudner (1966), S. 28.

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  3. Die Klassifikation wirtschaftlicher Sachverhalte kann im Übrigen als wichtiger Aspekt des betrieblichen Rechnungswesens an sich angesehen werden. Eine wesentliche Leistung der doppelten Buchhaltung besteht z.B. in der Ordnung (Klassifikation) wirtschaftlicher Sachverhalte mit Hilfe des Kontenplans der Buchhaltung. Auch die Unterteilung der Bilanz (z.B. in Anlage-und Umlaufvermögen) ist eine Form der Klassifikation (vgl. Gröjer (2001), S. 696).

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  4. Vgl. insbesondere American Accounting Association (1976); Nobes (1992), S. 27ff.; Roberts (1995). Eine Ausnahme stellt der Artikel von Gröjer (2001) dar, der klassifikatorische Aspekte in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte analysiert.

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  5. Vgl. Simons (1992), S. 22. Der Begriff der Klassifikation wird im Folgenden zur Bezeichnung des Prozesses der Klassifikationserarbeitung, des Klassifikationssystems als Ergebnis der Klassifikationserarbeitung und des Prozesses des Klassifizierens, d.h. des gegenseitigen Zuordnens von Objekten und Klassen des Klassifikationssystems, verwendet (vgl. Manecke (1997), S. 141). Der Aspekt der Notation, also der Bezeichnung von Klassen durch Symbole, ist an dieser Stelle nicht von gesonderter Bedeutung und wird daher aus der Betrachtung ausgeklammert. Zum Aspekt der Notation vgl. Stock (2000), S. 63ff.

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  6. Vgl. Roberts (1995), S. 641.

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  7. Vgl. Simons (1992), S. 23; Rudner (1966), S. 32f.

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  8. Vgl. Gröjer (2001), S. 698. Gröjer vertritt zudem die Ansicht, dass auch jede Beschreibung und damit jede Definition bereits eine Klassifikation voraussetzt, da für eine Definition die Auswahl von Merkmalen des zu beschreibenden Objektes erforderlich ist, die eine Zuordnung des Objektes zu bestimmten Klassen impliziert. Daraus folgt die Paradoxie, dass jede Klassifikation mit einer Meta-Klassifikation beginnen muss, um ihren Gegenstandsbereich vom Rest der Welt zu separieren (vgl. Gröjer (2001), S. 698, 700). Allerdings könnte diese Feststellung den Eindruck erwecken, dass zwischen Definition und Klassifikation kein Unterschied besteht. Rudner vermeidet dieses Problem, indem er zwischen den logischen beziehungsweise linguistischen Eigenschaften wissenschaftlicher Aussagen und ihrem Bedeutungsgehalt beziehungsweise ihrer Interpretation differenziert (vgl. Rudner (1966), S. 12ff). Durch eine Konzentration auf die rein logischen beziehungsweise formalen Aspekte wissenschaftlicher Aussagen kann gezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Klassifikationsschema in ein Definitionsschema überführt werden kann und inwiefern Klassifikations-über reine Definitionsschemata hinausgehen können (vgl. Rudner (1966), S. 32ff). Die von Rudner durchgeführte Analyse wissenschaftlicher Theorien als konstruierte oder künstliche Sprachsysteme im Sinne der Prädikatenlogik (vgl. Rudner (1966), S. 12ff.) erlaubt einen klareren Einblick in die Struktur theoretischer Aussagen, indem es die Ausblendung der von Gröjer erwähnten Paradoxie erlaubt. Das Auftreten dieser Paradoxie in interpretierten wissenschaftlichen Aussagen (also in Aussagen, die nicht rein logischer Natur sind) kann aber auch hierdurch letztlich nicht eliminiert werden. Eine derart grundlegende Herangehensweise wie in der Analyse von Rudner ist im Rahmen dieser Arbeit jedoch nicht erforderlich. Der interessierte Leser sei daher bei Interesse auf die entsprechende Fundstelle verwiesen.

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  9. Prim/Tilmann (2000), S. 28.

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  10. Vgl. ebd., S. 28ff. Diese Voraussetzungen sind jedoch oftmals schwer erfüllbar, ebenso wie ihre Erfüllung häufig nicht oder nur schwer bewertet werden kann. Hier tritt insbesondere das Problem des definitorischen Regresses auf (vgl. ebd., S. 29ff.). Für die Diskussion weiterer Probleme vgl. Rudner (1966), S. 20ff.

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  11. Für eine Übersicht und Ordnung von Klassifikationen siehe auch American Accounting Association (1976), S. 84. Diese Übersicht und Ordnung von Klassifikationen vermischt jedoch verschiedene hier getrennt betrachtete Aspekte von Klassifikationen.

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  12. Den Extremfall stellt eine Katalogisierung dar, bei der die Elemente des Gegenstandsbereichs einzeln bezeichnet werden (vgl. ebd., S. 84). Vgl. auch Fn. 82.

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  13. Vgl. Stock (2000), S. 60ff.

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  14. Vgl. ebd., S. 60f.

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  15. Die American Accounting Association führt diese Eigenschaften sogar als Grundlage „guter“ Klassifikation ein (vgl. American Accounting Association (1976), S. 77ff). Eine Auseinandersetzung mit möglichen Kriterien zur Bewertung von Klassifikationen erfolgt in Abschnitt 2.4.

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  16. Das Beispiel wurde in Anlehnung an ein bei Rudner angeführtes Beispiel entwickelt (Rudner (1966), S. 33).

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  17. Vgl. Simons (1992), S. 25f. Wie an ihren Kriterien „guter“ Klassifikation ersichtlich wird, hält offenbar auch die American Accounting Association vollkommene Hierarchien für die beste Art der Klassifikation (vgl. American Accounting Association (1976), S. 77ff). Vgl. kritisch hierzu Roberts (1995), S. 654f. und Fn. 101. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass solche Formen der Klassifikation insbesondere im Anwendungsbereich der Dokumentationswissenschaften den Vorteil bieten, dass sie bei größeren Datenbeständen schnelle Suchprozesse ermöglichen und auch aus diesem Grunde häufig zum Einsatz kommen (vgl. Manecke (1997), S. 143).

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  18. Vgl. Rudner (1966), S. 32f.

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  19. Vgl. Hafner (1992), S. 4.

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  20. Vgl. Rudner (1966), S. 32f.

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  21. Vgl. Simons (1992), S. 25. In diesem Fall ist die Klassifikation dadurch erschöpfend, dass alle Objekte ihres Gegenstandsbereichs tatsächlich in eine Klasse fallen; die Klassifikation ist extensional (bezogen auf die Objekte des Gegenstandsbereichs) erschöpfend. Wenn die Vollständigkeit rein logisch auf Basis der Definitionen der Merkmale hergestellt wird, so ist die Klassifikation intensional (auf Basis der Merkmale anhand derer klassifiziert wird) erschöpfend (vgl. ebd., S. 23ff.).

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  22. Vgl. Stock (2000), S. 61.

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  23. Vgl. American Accounting Association (1976), S. 91f; Nobes (1992), S. 38; Stock (2000), S. 63. Die Bemängelung der American Accounting Association, dass in den Sozialwissenschaften lediglich sehr einfache Klassifikationen zum Einsatz kommen, erscheint vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass nur wenige Seiten vorher im gleichen Bericht Empfehlungen für „gute“ Klassifikation gegeben werden, die nur bei Monohierarchien anwendbar sind (vgl. American Accounting Association (1976), S. 71ff.). Eine Auseinandersetzung mit diesen und weiteren Kriterien für eine Bewertung von Klassifikationen erfolgt in Abschnitt 2.4.

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  24. Vgl. Manecke (1997), S. 145f. Damit existiert eine Hierarchie in dem Sinne, dass bestimmte Merkmalsausprägungen einer Facette untergeordnet werden. Die Klassen sind aber nicht hierarchisch geordnet. Von der American Accounting Association wir diese Art der Klassifikation als „dimensioning“ bezeichnet (vgl. American Accounting Association (1976), S. 85f.).

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  25. Vgl. Manecke (1997), S. 145.

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  26. Vgl. ebd., S. 146.

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  27. Vgl. Simons (1992), S. 26. Es handelt sich dann aber nicht mehr um eine reine Facettenklassifikation.

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  28. Rudner (1966), S. 10.

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  29. Vgl. Popper (1989); Prim/Tilmann (2000), S. 77ff.; Fülbier (2004), S. 268f. Der Rückgriff auf diesen mit „insgesamt relativ hohen Anforderungen“ (Grochla (1978), S. 61) behafteten Theoriebegriff ergibt sich auf der Grundlage der folgenden Überlegungen: Auch Grochla, auf dessen Überlegungen bereits bei der Charakterisierung der in dieser Arbeit verfolgten Forschungsstrategie zurückgegriffen wurde (vgl. Kapitel 1.3), greift auf den Kritischen Rationalismus als wissenschaftstheoretische Grundlage zurück. So ist zunächst sichergestellt, dass die Verwendung dieses Theoriebegriffes mit den von Grochla unterschiedenen Forschungsstrategien kompatibel ist. Allerdings modifiziert Grochla die seines Erachtens „insgesamt relativ hohen Anforderungen“ (Grochla (1978), S. 61) des Kritischen Rationalismus für den Anwendungsbereich der Organisations theorie. Insbesondere legt er einen erweiterten Theoriebegriff zugrunde, der „sowohl begriffliche, beschreibende als auch erklärende Aussagen über reale Tatbestände beinhaltet sowie schließlich auch Aussagen, aus denen in der Praxis direkt Handlungsanweisungen zur Lösung realer Probleme abgeleitet werden können“ (Grochla (1978), S. 55, Hervorhebung im Original). In dieser Arbeit wird auf eine solche Erweiterung des Theoriebegriffes verzichtet. Allerdings wird den Überlegungen Grochlas insofern gefolgt, als die hohe Bedeutung nicht-theoretischer Aussagen für die Theoriebildung und die Notwendigkeit einer Ergänzung des Kriteriums der empirischen Bewährung um Kriterien für die Beurteilung von nicht-theoretischen Aussagen herausgestellt werden. Die Aufrechterhaltung der rigideren Unterscheidung in theoretische und nicht-theoretische Aussagen ist hier jedoch aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Zum einen ist sie nützlich, da sie den Geltungsanspruch für die im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens oftmals ohne Anbindung an Theorien bestehenden nicht-theoretischen Aussagen zu relativieren hilft. Zum anderen erleichtert diese Unterscheidung die Differenzierung der Kriterien für die Beurteilung von theoretischen und nicht-theoretischen Aussagen. Die im Folgenden für die Beurteilung nicht-theoretischer Aussagen abgeleiteten Kriterien korrespondieren mit der von Grochla (für die Beurteilung von im Sinne Grochlas theoretischen Aussagen) formulierten Anforderung der Informativität, die eine möglichst präzise Aufschlüsselung aller einbezogenen Variablenkategorien fordert. Die nachfolgend erarbeiteten Kriterien für die Beurteilung von Klassifikationen, welche keine theoretischen Aussagen beinhalten, sind dabei als eine Konkretisierung und Erweiterung dieser Anforderung der Informativität zu verstehen. Zum Kriterium der Informativität vgl. Grochla (1978), S. 56.

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  30. Vgl. Rudner (1966), S. 34.

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  31. Vgl. ebd., S. 32ff.

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  32. Vgl. Rudner (1966), S. 32ff.

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  33. Damit werden nicht-theoretische Aussagen im Sinne des hier zugrunde gelegten Theoriebegriffes nicht, wie z.B. bei Kruk/Potthoff/Sieben, automatisch dem unwissenschaftlichen oder vorwissenschaftlichen Bereich zugeordnet (vgl. Kruk/Potthoff/Sieben (1984), S. 281).

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  34. Vgl. Rudner (1966), S. 37ff.

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  35. Vgl. Rudner (1966), S.39f.

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  36. Vgl. ebd., S. 40f.

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  37. Vgl. Dellmann (1979), S. 319ff.; Bungenstock (1995), S. 71ff.; Weber (2005), S. Iff., 75ff. Küpper vertritt dagegen die These, die Struktur der Teilsysteme des Rechnungswesens könne auf der Basis von Theorien, insbesondere auf Grundlage der Entscheidungstheorie, erklärt werden (vgl. Küpper (2001b), S. 3ff.).

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  38. Anderes gilt für die in enger Verbindung mit der Theorie der Kostenrechnung stehende Produktions-und Kostentheorie, die durch die Analyse von Zusammenhängen zwischen Kosten-und Leistungshöhe eine Optimierung des Produktionsprozesses anstrebt. Vgl. hierzu auch Bungenstock (1995), S. 72ff.; Weber (2005), S. Iff.

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  39. Dellmann (1979), S. 319.

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  40. Vgl. Rudner (1961), S. 41 ff. Im Original werden diese Kriterien mit „theoretic fruitfulness [...], clarity, power, and simplicity“ (ebd., S. 41, Hervorhebung im Original) bezeichnet. Die Herleitung der Kriterien bei Rudner beruht auf einer Analyse wissenschaftlicher Theorien als konstruierte oder künstliche Sprachsysteme im Sinne der Prädikatenlogik (vgl. Rudner (1966), S. 12ff.) sowie auf den Überlegungen Goodmans, auf die nachfolgend näher eingegangen wird.

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  41. Rudner verweist bei diesem Aspekt auf Goodman (vgl. Rudner (1961), S. 41ff. m. Verw. auf Goodman (1958) und Goodman (1977)).

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  42. Goodman (1958), S. 1064.

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  43. Vgl. Hafner (1992), S. 170.

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  44. Vgl. Weber (2005), S. 75ff.

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  45. American Accounting Association (1976), S. 77, Hervorhebung im Original.

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  46. Vgl. Roberts (1995), S. 653f.

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  47. Damit wird der Interpretation von Roberts gefolgt (vgl. ebd., S. 653f., 661). Roberts unterscheidet zudem vier grundsätzliche Strategien für die Auswahl der klassifizierenden Merkmale: Erstens die essentialistische Strategie, bei der die Elemente des Gegenstandsbereichs nach ihren wesensbestimmenden Merkmalen geordnet werden. Zweitens die ähnlichkeitsbasierte Strategie, die Objekte nach dem Grad ihrer allgemeinen Ähnlichkeit untergliedert. Drittens die entwicklungsgeschichtliche Strategie. Und viertens die archetypische Strategie, welche die Elemente des Gegenstandsbereichs nach den Relationen klassifiziert, in denen sie zueinander stehen (vgl. Roberts (1995), S. 641). Eine andere Interpretation dieses Kriteriums findet sich bei Gröjer und Nobes. Diese interpretieren es dahingehend, dass bei einer Klassifikation eine eventuelle weitere Untergliederung die ihr vorangehende(n) mit einschließen und fortsetzen müsse. So dürfe beispielsweise bei einer Klassifikation von Tieren nach der Anzahl ihrer Füße im Anschluss an die Bildung einer Klasse von Tieren „mit Füßen“ weiter in „zweifüßig“ und „vierfüßig“ aufgeteilt werden aber nicht mehr in „Herdentier“ und „Einzelgänger“, da diese Unterscheidung nicht mehr darauf aufbaut, wie viele Füße ein Lebewesen hat (vgl. Gröjer (2001), S. 704; Nobes (1992), S. 33). Offensichtlich basiert diese Interpretation bei Nobes auf Gedanken der biologischen Taxonomie, die Nobes in seinen Überlegungen zur Klassifikation generell stark beeinflussen. Diese Grundsätze sind wiederum stark von den Arbeiten des Aristoteles geprägt, der als einen Grundsatz der Klassifikation die Regel aufgestellt hat, dass in einer Monohierarchie die finale Unterscheidung die ihr vorangehenden Unterscheidungen mit einschließen müsse. Diese etwas zweifelhaft erscheinende und in der Praxis sehr schwierig anzuwendende Regel des Aristoteles ist aber wohl eher aus einer Kritik an der von Plato ausgeübten Form der Klassifikation anzusehen, die auf dichotomen Unterteilungen aufbaute und solche Klassifikationen wie die des Menschen als einen „federlosen Zweifüßer“ zur Folge hatte (vgl. Balme (1987), S. 73ff.; das Beispiel der von Plato erstellten Klassifikation stammt aus Nobes (1992), S. 31). Im Übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern dieses Kriterium auf der Mengenlehre basiert. Auch die vorstehenden Interpretationen dieses Kriteriums beruhen nicht auf Grundsätzen der Mengenlehre.

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  48. Vgl. American Accounting Association (1976), S. 77f.

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  49. Vgl. Roberts (1995), S. 654.

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  50. Vgl. American Accounting Association (1976), S. 78. Das Kriterium bezieht sich zudem auf die Notation verschiedener Hierarchiestufen.

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  51. Simons (1992), S. 22. Ähnlich bei Gröjer (2001), S. 702 und Roberts (1995), S. 653.

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  52. Vgl. Gröjer (2001), S. 700.

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  53. Vgl. Hafner (1992), S. 4f.

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  54. Vgl. Gröjer (2001), S. 697.

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(2007). Klassifikation als konzeptionelle Grundlage der Untersuchung. In: Konvergenz von internem und externem Rechnungswesen. DUV. https://doi.org/10.1007/978-3-8350-5449-3_2

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