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Vom freiwilligen Arbeitsdienst zur Arbeitsdienstpflicht

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Arbeitslosigkeit im NS-Staat

Part of the book series: Reihe Geschichtswissenschaft ((REIGE))

  • 127 Accesses

Zusammenfassung

Der „Münchener Jugenddienst“, der als freiwilliger Arbeitsdienst durchgeführt wurde, war bereits im Oktober 1931 als Unterabteilung des kommunalen Winterhilfswerks „Münchner Nothilfe 1931/32“ gegründet worden. Durch seine Einrichtung sollte arbeitslosen männlichen und weiblichen Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 Jahren in Werkheimen eine zeitlich befristete, die Arbeitslosigkeit überbrükkende Beschäftigung sowie ein zusätzliches Freizeitprogramm angeboten werden. Die in Werksgemeinschaften zusammengefaßten und aus 30 bis 35 Jugendlichen bestehenden Gruppen erhielten in den Werkheimen volle Verpflegung und ein geringes Taschengeld; als Gegenleistung übernahmen sie allgemeine Hilfs- und Dienstleistungen für die Münchner Bevölkerung wie die Verteilung von Lebensmitteln an sozial Schwache oder die Einrichtung von Wärmestuben für Arbeitslose. Bis zum März 1932 konnte im „Münchener Jugenddienst“ schätzungsweise ein Drittel bis ein Viertel aller jungen Arbeitslosen erfaßt und zeitweilig beschäftigt werden. Wegen dieses beachtlichen quantitativen Erfolgs, vor allem aber aufgrund der Bereitstellung von finanziellen Fördermitteln durch die Reichsanstalt und die Reichsregierung entschloß man sich Ende 1932 zur Fortführung des „Jugenddienstes“ und zur Ausweitung seiner Betreuungskapazität, die zu diesem Zeitpunkt insgesamt 2.431 junge Arbeitslose beiderlei Geschlechts umfaßte1.

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Anmerkungen

  1. Die Quellenlage zum Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend erwies sich fir den hier untersuchten geografischen Raum als defizitär, was einiges über seine zeitgenössische Wertigkeit oder besser Unwertigkeit aussagt. Endgültige Aussagen zu diesem Teilbereich nationalsozialistischer Arbeitsmarktpolitik können daher nur in beschränktem Umfang getroffen werden. Auf die schwierige und unzulängliche Quellenlage in diesem Bereich verweist bereits Dagmar G. Morgan, Weiblicher Arbeitsdienst in Deutschland. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Dr. phil., vorgelegt dem Fachbereich Geschichtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz, Darmstadt 1978, S. IV f. (Vorwort).

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  2. Zur weiteren Literatur siehe vor allem Stefan Bajohr, Weiblicher Arbeitsdienst im „Dritten Reich“. Ein Konflikt zwischen Ideologie und Ökonomie, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 28. Jg. 1980, S. 331–357;

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  3. Lore Kleiber, „Wo ihr seid, da soll die Sonne scheinen!“–Der Frauenarbeitsdienst am Ende der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus, in: Frauengruppe Faschismusforschung (Hg.)., Mutterkreuz und Arbeitsbuch. Zur Geschichte der Frauen in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus, Frankfurt/Main 1981, S. 188–214;

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  4. Annette Kuhn/Valentine Rothe, Frauen im deutschen Faschismus. Bd. 1: Frauenpolitik im NS-Staat, Düsseldorf 1982, S. 120 ff.;

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  5. Wolfgang Benz, Konsolidierung und Konsens 1934–1939, in: Ploetz. Das Dritte Reich. Ursprünge, Ereignisse, Wirkungen, Freiburg/Würzburg 1983, S. 45–62, hier: S. 51.

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  6. Vgl. Münchener Beobachter. Tägliches Beiblatt zum Völkischen Beobachter. Nr. 335 vom 1. Dezember 1934.

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  7. Der begeisterte Kommentar des „Völkischen Beobachters“ zur Premiere des Froelich-Films lautete: „Ein Film der neuen Jugend”, „ein Film, wie er sein soll.“ A.a.O.

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  8. Zum Film „Bei den Arbeitsmaiden“ siehe den kurzen Hinweis in: Gertrud Scholtz-Klink, Die Frau im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Tübingen 1978, S. 409.

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  9. Münchner Neueste Nachrichten. Nr. 238 vom 25. August 1940, S. 2.

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  10. wurde in Schweitenkirchen bei Pfaffenhofen als Dank an den Reichsarbeitsftihrer das Konstantin-Hierl-Lager des RADwJ eröffnet, in dem 44 Arbeitsmaiden mit ihren Führerinnen untergebracht waren.

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  11. Vgl. Völkischer Beobachter. Münchener Beobachter. Nr. 84 vom 25. März 1941, S. 7.

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  12. Vgl. Die Frau. Beilage der Münchner Neuesten Nachrichten. Nr. 21 vom 22. Mai 1938.

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  13. Zum Arbeitsdienstlager Rain am Lech, in dem die Arbeitsdienstmaiden wie in vielen anderen Lagern hauptsächlich zur Hilfe bei den Bauern herangezogen wurden, siehe auch: Die deutsche Frau. Beilage zum Völkischen Beobachter. Nr. 310 vom 6. November 1938, S. 26.

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  14. Ein pathetisches Gedicht, angebracht in einem weiblichen Arbeitsdienstlager, charakterisierte die zu erlangende mentale Grundhaltung: „ Wir wollen entbehren, entsagen/Wir wollen kein frommes Behagen/Am wiegengeschenkten Geschick/Wir wollen aus Eigenem leben/Wir wollen dem Aug’ wieder geben/Den gottgeschaffenen Blick!“

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  15. Rassisch ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Für die Schulungszwecke der NSV. Zusammengestellt von Dr. Ernst Korten und Heini Steubing, Frankfurt/Main 1937, S. 106.

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  16. Vgl. Völkischer Beobachter. Nr. 295 vom 27. Oktober 1941, S. 4.

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  17. Zu den bei der Stadtverwaltung München beschäftigten kriegshilfsdienstverpflichteten Arbeitsmaiden siehe auch Stadtarchiv München. Personalamt 302, 378.

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  18. Siehe ferner Morgan, Weiblicher Arbeitsdienst in Deutschland, S. 356 f.

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  19. Schreiben der Stadtwerke München an das Personal- und Organisationsamt vom B. Januar 1942. Stadtarchiv München. Personalamt 378.

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  20. Siehe ferner Schreiben des Oberbürgermeisters an die RAD-Bezirksführerin vom 30. August 1941. Stadtarchiv München. Personalamt 378.

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  21. Zum Einsatz des weiblichen Reichsarbeitsdienstes als Flakwaffenhelferinnen vgl. Marita A. Panzer, „Volksmütter“. Frauen im Dritten Reich 1933–1945, in: Sybille Krafft (Koord.), Frauenleben in Bayern von der Jahrhundertwende bis zur Trtlmmerzeit, München 1993, S. 234–319, hier: S. 289.

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Brunner, C. (1997). Vom freiwilligen Arbeitsdienst zur Arbeitsdienstpflicht. In: Arbeitslosigkeit im NS-Staat. Reihe Geschichtswissenschaft. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-289-2_8

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-289-2_8

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