Zusammenfassung
Sozialpläne spielen in den neuen Bundesländern aufgrund der erheblichen Umstrukturierungen, diese oftmals verbunden mit Massenentlassungen, eine große Rolle. Zur Zahlung der Abfindungen sind zunächst die Unternehmen verpflichtet. Das Kreisgericht Erfurt hat daneben in einer ausführlich begründeten Entscheidung vom 29.07.19911 eine konzernrechtliche Haftung der Treuhandanstalt für die Erfüllung eines Sozialplans eines ihrer Verwaltung unterliegenden GmbH-Unternehmens angenommen. Diese Entscheidung wurde zwar nicht rechtskräftig, löste aber eine intensive und kontrovers geführte Diskussion, insbesondere zu den konzernrechtlichen Haftungsrisiken der Treuhandanstalt, aus. Diese Diskussion ist immer von der Überlegung begleitet worden, inwieweit über Jahrzehnte gewachsenes Recht auf einen Umwälzungsvorgang dieser Größenordnung übertragen werden kann.
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Robben-Vahrenhold, A. (1995). Einleitung. In: Die Haftung der Treuhandanstalt für Sozialplanansprüche der Arbeitnehmer. Forum Arbeits- und Sozialrecht. Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim. https://doi.org/10.1007/978-3-86226-364-6_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-86226-364-6_1
Publisher Name: Centaurus Verlag & Media, Herbolzheim
Print ISBN: 978-3-89085-998-9
Online ISBN: 978-3-86226-364-6
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